Mittels künstlicher DNA läßt sich ein Täter mit ziemlich hoher Sicherheit überführen. Dies setzt jedoch voraus, daß man beispielsweise mittels Videoüberwachung bereits einen (oder mehrere) Verdächtige/n bestimmen kann.
Die künstliche DNA wird beim Auslösen des Alarms an speziellen Punkten (möglichst nahe am Punkt des Eindingens) freigesetzt, und markiert so einen potentiellen Einbrecher. Wenn dieser den Markiervorgang mit der Flüssigkeit bemerkt, ist es schon zu spät. Eine nur sehr schwer abwaschbare Substanz (UV-Lack) dient als Trägermaterial für die künstlich hergestellte DNA, und garantiert somit das Anhaften.
Für die Ermittlungsbehörden ist es danach ein Leichtes, Verdächtige anhand der vordefinierten DNA mittels einer speziellen Lampe (UV-Licht) zweifelsfrei in die engere Wahl zu ziehen und anschließend durch genauere Inaugenscheinnahme auf sogenannte Micro-Dots zu untersuchen. Mit diesen kann dann zu 100% nachgewiesen werden, daß diese Person zum Zeitpunkt der Auslösung des Alarms sich in Reichweite befunden hat.
Für den Innenbereich ist die künstliche DNA bereits erfolgreich seit mehreren Jahren im Einsatz.