Videoueberwachung

Videoüberwachung schützt wie Stacheldraht oder Alarmanlagen nur indirekt durch Abschreckung vor Einbrüchen.
Warum sollte man dennoch darüber nachdenken?
Zum Einen wird durch Abschreckung schon der materielle Schaden durch Einbruchsversuche gemindert, zum Anderen ist auch die Aufzeichnung der Täter zur späteren Ergreifung sinnvoll.

Übersicht

Juristisches

Rechtlich stellen sich immer 2 Fragen:
die der Verhältnismäßigkeit und der Rechtmäßigkeit einer Überwachung.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen öffentlichem und privatem Bereich. Für Beide gibt es unterschiedliche Vorgaben und geltende Gesetze die zwingend zu berücksichtigen sind. Ansonsten drohen empfindliche Gebühren oder Strafen. Daher sind je nach Einsatzgebiet andere Anforderungen an Planung und Umsetzung dieser Einbruchsicherung gegeben.

Verhältnismäßigkeit

Zur Verhältnismäßigkeit muß grundsätzlich eine Abwägung des berechtigten Interesses zwischen Eigentümer und zu überwachendem Raum und Personen stattfinden.
Ein Eigentümer möchte selbstverständlich seinen Besitz (Grundstück, Geschäftsräume, Wertgegenstände) vor rechtswidrigem Zugriff Fremder schützen. Dies steht manchmal jedoch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen entgegen, welche den überwachten Bereich betreten möchten.
Daher muß immer hinterfragt werden, ob die potentiell zu erwarteten Fehlverhalten (Straftaten, wie z.B. Gewalttaten oder Eigentumsdelikte) nicht anders (wie zum Beispiel durch Installation einer Alarmanlage, weitere mechanische Absicherungen oder durch Einsatz von Security) begegnet werden kann.

öffentlicher Raum

Der öffentliche Bereich (Straßen, Wege, Plätze, Behörden/Gebäude) darf im Regelfall nicht überwacht/aufgezeichnet werden, und eine solche Maßnahme ist typischerweise nur öffentlichen/staatlichen Stellen gestattet. Bei der Überwachung seines eigenen, jedoch öffentlich zugänglichem Raum kann in einer Einzelfallentscheidung eine Überwachung jedoch zulässig sein.

Privatbereich

Eine Videoüberwachung seines privaten Grundstücks oder Wohnung ist grundsätzlich erlaubt. Wenn sich jedoch Personen in diesem Bereich befinden, müsen diese ausdrücklich davon in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann entweder mündlich oder auch durch Schilder oder durch Anbringen von Aufklebern vor dem Betreten der überwachten Bereiche erfolgen.

Anforderungen und Erwartungen

Grundsätzlich möchte man mit der Installation einer Videoüberwachungsanlage eine einfache Einsicht in ein räumlich distanziertes Geschehen ohne den Zwang einer persönlichen Anwesenheit. Ebenso sollte die Möglichkeit existieren, automatisiert und lückenlos eine (digitale) Aufzeichnung von vorher definierten Bewegungsabläufen oder Ereignissen zuverlässig vorzuhalten. Letzten Endes geht es ja darum, beweiskräftiges Bildmaterial zur eindeutigen Identifizierung von Abläufen, Personen oder Fahrzeugen zu erhalten.
Dank Digitalisierung ist mittlerweile eine flüssige Wiedergabe von aufgezeichnetem Videomaterial vor und nach dem Alarm gegeben und ermöglicht so auch die Aufzeichnung des vollständigen Ereignisses (inklusive einer definierten Zeitspanne vor und nach dem Eintritt des Ereignisses).
Natürlich darf auch die Möglichkeit einer schnellen Sichtung der bereits aufgezeichneten Vorfälle nicht fehlen, damit Auffälligkeiten und Unstimmigkeiten sofort erkannt werden. Je nach finanziellem Aufwand ist hier auch eine sehr hohe Aufzeichnungsqualität des Videomaterials möglich; dabei gilt dann für die Archivierung allerdings auch ein erhöhter Speicherbedarf.
Selbstverständlich sollte man sich auch überlegen, ob man eine hohe Verfügbarkeit der Gesamtanlage inklusive einer zuverlässigen Datensicherung benötigt. Im privaten Bereich sicherlich zu vernachlässigen, im kommerziellen Umfeld jedoch alleine schon aus versicherungstechnischer Sicht ein Muß. Dabei steht der Schutz vor Datenverlust durch Vandalismus/Einbruch/Diebstahl im Vordergrund.
Zusätzliche Features, die mittlerweile jedes bessere Überwachungssystem bietet sind zum Beispiel der entfernte Zugriff sowohl auf die Kameras als auch auf die bisherigen Aufzeichnungen über das Internet oder das Handy/Smartphone (beispielsweise per App). Ebenfalls die Alarmierung wahlweise per App, SMS oder Telefonanruf.

Fachbegriffe

Auch im Bereich der Videoüberwachung gibt es Fachbegriffe. Einige davon sind sicherlich bekannt; dennoch schadet es nicht, diese aus dem speziellen Aspekt der Anforderungen an professionelle Videotechnik zu betrachten.

Gehäuse


Objektiv


Sensor


Auflösung


Brennweite/Blende


Bildwinkel


Funkübertragung/WLAN

WLAN-Kameras sind nicht sicher… es gibt aber spezielle Kameras, welche eigene Funk-Frequenzen benutzen. Nicht die üblichen Kanäle, welche man sogar mit Babyfon abhören/mitschneiden kann.

Aufzeichnungs-Software


Thermal/Wärmebild


Bewegungserkennung


Tracking


indoor/outdoor


Ringspeicher

Mit einem Ringspeicher kann man Daten kontinuierlich bis zu einem gewissen Zeitraum speichern. Danach überschreibt sich der ursprüngliche Anfang von selbst wieder und gibt so wiederkehrend den Speicherplatz für neue Aufzeichnungszeit frei. Dabei kann auch eine Reserve kalkuliert werden, um z.B. Vorfälle zu archivieren und dennoch weiter aufzeichnen zu können.
Diagramm Ringspeicher
Wenn man diesen Vorgang bildlich betrachtet, ergibt sich dadurch ein geschlossener Ring.
Typischerweise haben hochwertige Überwachungskameras selbst die Möglichkeit, diesen Ringspeicher mit einer kleinen SD- oder microSD-Karte vorzuhalten. Zusätzlich werden diese Daten dann an einem weiteren Speicherort (wie z.B. NAS) archiviert.

koaxial/analog oder IP-basierend/digital

Kabeltypen für analoges oder digitales System

Früher wurden die Kameras mit Koaxialkabeln verbunden und zentral entweder an einen Mehrkanal-Videorekorder oder verschiedene Einzelgeräte angebunden, welche auf einem einzelnen oder auch verschiedenen Magnetbändern das Videosignal aufgezeichnet haben. Diese Videobänder waren sehr fehleranfällig, und das übermittelte Signal war analog.
Mittlerweile sind die meisten Systeme IP-basierend und digital. Dies hat den Vorteil, daß die Kameras zum Einen bereits selbst den Ringspeicher implementiert haben, zum Anderen aber auch die Datenmenge durch die Digitalisierung geschrumpft ist, und auf einem Medium gleicher Volumengröße ein Vielfaches der Daten vorgehalten werden kann.
Das Vorhandensein alter Analog-Kameras, auch gerne CCTV (aus dem Englischen für Closed Circuit Television) genannt führt nicht zwingend zum Abbau dieser. Hierzu gibt es Hybrid-Lösungen, welche das analoge Signal vor der Speicherung umwandeln (meist mit dem H.264-Videocodec für eine möglichst effiziente Komprimierung). Dies ist zwar nicht so effizient wie neue IP-basierende Kameras mit deutlich geringerem Datenvolumen je aufgezeichneter Minute, jedoch ein finanziell durchaus akzeptabler Spagat zwischen Neuverkabelung (und der damit einhergehenden Kosten) und Qualität der Aufzeichnung.

Einsatzbeispiele

Im Folgenden ein paar Beispiele, wie sich entsprechende Videoüberwachungen implementieren lassen.

kleine Boutique

Grundriss einer kleinen Boutique

Bei einer kleinen Boutique liegt der Hauptfokus auf dem Verkaufsraum. Einzelhändler haben permanent mit Ladendieben zu kämpfen, da immer mehr Jugendliche dies wohl als Mutprobe oder Trophäenjagd betrachten. Einen Überblick behält man hier sehr einfach mit 360°-Kameras.
Zu beachten ist im Besonderen, daß der zu überwachende Raum beim Eingang endet. Sollten sich vor dem Laden ebenfalls Waren befinden, so können im Außenbereich ebenfalls Kameras installiert werden; diese müssen jedoch dann nach innen gerichtet sein, um ein Aufzeichnen des öffentlichen Raums vor dem Geschäft auszuschließen.
Ebenso sollte der Kassenbereich nicht permanent unter Beobachtung stehen, da dort zum Einen mit EC-Karte bezahlt wird und das Aufnehmen von PIN-Nummern gesetzlich nicht gestattet ist und zum Anderen die permanente Überwachung der Mitarbeiter arbeitsrechtlich ebenfalls nicht zulässig ist. Sollten sich aber wiederholt finanzielle Diskrepanzen feststellen lassen, so steht es dem Besitzer natürlich zu, entsprechende Maßnahmen temporär zu installieren, bis der Fall geklärt ist.
Das Gleiche gilt für den nicht frei zugänglichen Bereich des Geschäfts. Hier wird eine Kamera lediglich zur Zugangskontrolle installiert, um unberechtigte Personen später identifizieren zu können. Sozialräume und Toiletten sind selbstverständlich überwachungsfrei. Lediglich beim Lager kann es sich je nach Ware lohnen, ebenfalls noch Kameras zu installieren.

Firmengelände


Lagerhalle


Einfamilienhaus


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