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Tierischer Einbruchschutz – so beschützen Sie Ihr Eigentum effektiv mit einem Wachhund

Die meisten Besitzer betrachten ihre Hunde als ein Teil der Familie. Für sie sind Hunde mehr als nur Haustiere. Tatsächlich sind die Vierbeiner auch ein Mittel, um sich effektiv vor Einbrechern zu schützen – vor allem in Kombination mit der entsprechenden Sicherheitstechnik. Obwohl es keine genauen Statistiken zu erhöhter Sicherheit der Wohnung durch Hundehaltung gibt, gilt der Hund für viele Menschen als der beste Einbruchschutz. Doch es kommt darauf an, denn der Vierbeiner muss schließlich auch lernen, wer ein eingelassener Gast und wer ein Verbrecher ist. Also kann ein Wachhund tatsächlich ein gutes Mittel sein, um die Einbrecher abzuhalten, da er die Täter mit dem Bellen abschrecken und dadurch gleichzeitig die Bewohner warnen kann. Beim Abschrecken allein bleibt es jedoch nicht, denn es besteht auch die Möglichkeit, dass der Hund die Täter beißt und verletzt, doch diese Risiken möchten die Einbrecher wohl nur ungern in Kauf nehmen.
Professionelle Schutzhunde werden speziell zu diesem Zweck ausgebildet und können auch im gemeinnützigen Bereich engagiert werden, zum Beispiel um Vermisste aufzuspüren. Doch der umgangssprachliche Wachhund ist irgendein Hund, den man in seiner Wohnung oder im Garten zum Aufpassen abstellt. Was es tatsächlich bringt, hängt vom Hund und seinem Dressurgrad ab. Hinzu kommt auch ein weiteres Problem, nämlich dass sich Hunde auch bestechen lassen. Deshalb braucht es für den richtigen Schutz einen Hund mit starkem Territorialverhalten. Dem Hund muss man den Unterschied beibringen, ob jemand in die Wohnung unerlaubt eindringt oder rein gelassen wurde. Die Grundlage dafür ist absoluter Gehorsam. In diesem Bereich gilt vor allem der Schäferhund als der absolute Klassiker.

Wachhunde bedürfen Training und richtiger Ausbildung

Möchte man sich beim Schutz vor Einbrechern auf den Hund verlassen, so muss man dem Hund auch beibringen, auf welche Art und Weise er das Eigentum beschützen soll. Soll er den Zutritt nur durch das Bellen verweigern oder gleich zubeißen? Das Letztere könnte unter Umständen problematisch sein, denn wenn der Hund beißt, gilt er nach dem Landesgesetz als gefährlich. Bei mehrfachen Vergehen muss er dann gegebenenfalls eingeschläfert werden. Dennoch müsste der Hund möglichst gefährlich auf den Eindringling wirken. Für das Training eignen sich am besten nachgestellte Einbruchsituationen, bei welchen der Hund zum Beispiel einen Korb innerhalb eines Kreises bewacht. Wenn sich eine Person dem Kreis nähert, soll der Hund bellen – und bei Eintritt in den Kreis eventuell auch zubeißen. Trotz gutem Training und hohem Vertrauen, sollte dennoch nicht alleine dem Hund vertraut werden. Hierbei ist es wichtig, gleichzeitig auf technische Unterstützung zu setzen. So ist in Kombination mit einem Wachhund schon das angemachte Licht ein guter Schutz. Beim tierischen Einbruchschutz sind also Gehorsam und Territorialverhalten des Hundes die wichtigsten Faktoren, denn der Hund muss wissen, ob sein Besitzer Eindringlinge oder Angriffe erwartet. Eine gewisse Beziehungsarbeit soll hier im Alltag im Vordergrund stehen, was vor allem für Wachhunde wichtig ist. Schließlich sollen sie auch nicht alles anbellen, was sich bewegt, sondern brauchen eine klare Struktur, wann und wie sie agieren sollen. Hierbei ist selbstverständlich auch die Bindung zwischen Mensch und Tier von großer Bedeutung. Schließlich eignet sich auch nicht jeder Hund für die Ausbildung zum Schutz- oder Wachhund, sondern es sind grundsätzlich bestimmte Rassen, die als Wachhunde genommen werden – wie zum Beispiel der Deutsche Schäferhund, Dobermann, Owtscharkas oder Malinois.

Gänse als Alternative zum Wachhund

Ziemlich unkonventionell, aber trotzdem in vielen Hofen, Gärten, aber auch Wohnungen anzutreffen – sind Gänse. Die kleinen Wächter gelten als absolut zuverlässig, wenn es darum geht, bei Gefahren Krach und Lärm zu machen. Und im Vergleich zum Hund sind auch wirklich unbestechlich. Aus diesem Grund werden Gänse häufig in privaten Einrichtungen eingesetzt, um durch laute Rufe Eindringlinge zu melden und gleichzeitig abzuschrecken. Schließlich sind die kleinen Tiere schon seit Jahrhunderten als gute Wächter bekannt, doch in einem Mehrfamilienhaus bzw. in einer Etagenwohnung würde diese Schutzmaßnahme wohl nicht so richtig funktionieren. Dennoch werden Gänse für den Schutz von Haus und Hof immer noch gerne eingesetzt, denn sie haben ein hoch entwickeltes Sehvermögen, dank welchem sie auch große Bereiche beobachten und überwachen können. Sobald sich eine unbekannte Person nähert, reagieren sie mit lauten Geschnatter. Im Gegensatz zu Hunden sind sie nur schwer zu bestechen, sind genügsam und geben sich auch mit Garten- und Küchenabfällen zufrieden. Ein kleiner Nachteil ist jedoch, dass Gänse Kontakt zu ihresgleichen brauchen und aus diesem Grund paarweise zu halten sind. Des Weiteren braucht ein Gänsepaar bis zu 400 Quadratmeter Auslauf.
Eine interessante Information nebenbei: Die Gans erlangte ihre legendäre Berühmtheit, weil sie das Versteck Sankt Martins durch lautes Geschnatter verriet und deshalb im Kochtopf landete. Die Martingans ist seither auch heutzutage im Herbst auf dem Speiseplan zu finden.

Bei tierischem Einbruchschutz auf Bewegungsmelder mit Tier-Immun-Funktion achten

Die optimale Einbruchsprävention beginnt bereits auf dem Grundstück, denn je früher Einbrecher erkannt werden, desto geringeren Schaden können sie anrichten. Tierischer Einbruchschutz wird erst in Kombination mit entsprechender Sicherheitstechnik besonders effektiv. Damit es hier nicht zu Fehlalarm kommt und die Alarmanlage nicht durch Tierbewegung aktiviert wird, ist es wichtig auf Bewegungsmelder mit einer Tier-Immun-Funktion oder einer selektiven Alarmunterdrückung zu setzen. Solche Bewegungsmelder reagieren nur auf Lebewesen mit einer bestimmten Masse, so dass sie bei Tieren nicht sofort aktiviert werden.
Viele Hundebesitzer gehen davon aus, dass ihr tierischer Freund beim Schutz vor Einbrechern ausreicht und dass sie keine Alarmanlage brauchen – doch das ist ein Irrtum. Vor allem wenn der Hund als Teil der Familie auch im Urlaub dabei ist und regelmäßig spazieren geht, bleibt das Grundstück und die eigene Wohnung dann häufig unbewacht. Für Einbrecher ist das der perfekte Zeitpunkt, um zuzuschlagen. Schließlich kann man den eigenen Hund auch nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche auf dem Grundstück wachen lassen. Alarmanlagen und andere Sicherheitslösungen sind daher eine hervorragende Ergänzung, damit auch der Hund mal frei bekommt.

Zusammenspiel zwischen Technik und Tier ergibt beste Resultate

Das Zusammenspiel zwischen Technik und Tier stellt jedoch besondere Anforderungen, so werden verschiedene Bewegungsmelder mit Tierimmun-Funktion benötigt. Auf diese Weise wird exzellenter Einbruchschutz für Haushalte mit Hunden ermöglicht. Dank modular aufgebauten Alarmsystemen, lässt sich die Alarmanlage passgenau auf die persönlichen Ansprüche zusammenstellen. So reagieren die Bewegungsmelder nur auf die Wärmebewegung von Menschen und Haustiere können sich trotz eingeschalteter Sicherheitstechnik frei im Haus und Garten bewegen, ohne dabei einen Fehlalarm auszulösen. Der Sicherheitsexperte kann eine solche Einbruchmeldeanlage in wenigen Stunden installieren.
Wenn die Bewegungsmelder als „tierimmune Bewegungsmelder“ beworben werden, handelt es sich dabei in den meisten Fällen um Infrarot-Bewegungsmelder. Solche Bewegungsmelder enthalten ein empfindliches Temperaturmessgerät, das jegliche Wärmestrahlung detektiert. Wenn der Raum von einer Person betreten wird, entsteht zwischen der Wärmstrahlung der Person und der Wärmstrahlung des Hintergrundes eine Differenz, die den Alarm auslöst. Es gibt dementsprechend keine Bewegungsmelder, die Tiere von Menschen unterscheiden können. Bei sogenannten tierimmunen Bewegungsmeldern ist also der untere Detektierungsbereich weniger empfindlich bzw. wird komplett ausgeblendet. Demensprechend bedeutet das, dass Haustiere immer noch einen Alarm auslösen können, wenn sie sich ungünstig zu nah dem Bewegungsmelder nähern. Analog bedeutet das auch, dass eine Person ggf. nicht oder nur verzögert erkannt wird, wenn sie sich im Grenzbereich der Reichweite befindet oder über den Boden kriecht.