Förderung des Einbruchschutz durch die KfW

Übersicht

Förderung Einbruchschutz

Die Anzahl der Einbrüche (egal ob erfolgreich oder nicht) in Deutsch­land nimmt permanent zu. Aktuell werden Maßnahmen zum Einbruch­schutz an bestehendem Eigentum (Haus oder Wohnung) je nach Höhe der Investitions­kosten mit einem Zuschuß von mindestens 50 Euro bis maximal zu 1.500 Euro gefördert.

Kombination mit Barrierereduzierung

Wenn Sie die Maß­nahmen der Energie- und Barriere­reduzierung mit dem Einbruch­schutz kombinieren, erhalten Sie mehr Förderung! Sollten Sie zusätzlich Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung umsetzen (Kombiantrag), erhalten Sie einen erhöhten Zuschuss (wieder je nach Höhe der Investitions­kosten) von mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro.

Bei allen getroffenen Maßnahmen sind sowohl Material­kosten als auch Hand­werker­leistungen förder­fähig.

wichtige Änderung

Seit dem 15.09.2017 hat die KfW den Zuschuss für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455) (leider nicht zum Positiven) geändert.
Der Zuschusssatz beträgt nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, werden die ersten 1.000 Euro mit 20% und die restlichen Kosten mit 10% gefördert.

Voraussetzungen

Eigentlich könnte man meinen, die Förderung dieser Maßnahmen sollte alle Immobilien betreffen.
Leider hat die KfW beschlossen:
  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boarding­häuser als Beherbergungs­betrieb
  • gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Pflege- und Alten­wohnheime
sind nicht förderfähig.

Daher sind folgende Punkte zwingend zu beachten, möchte man in den Genuß der Förderung kommen:
  • Antragstellung bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen
    (» zum KfW-Zuschussportal)
  • die Maßnahmen werden durch ein Fach­unter­nehmen des Hand­werks ausgeführt
  • die aktuellen Förder­bedingungen für den Investitions­zuschuss finden Sie hier

Alternativ können Maß­nahmen auch individuell über einen Kredit gefördert werden.
Details dazu finden Sie auf dieser Informations-Seite der KfW.