Übersicht
Förderung Einbruchschutz
Die Anzahl der Einbrüche (egal ob erfolgreich oder nicht) in Deutschland nimmt permanent zu. Aktuell werden Maßnahmen zum Einbruchschutz an bestehendem Eigentum (Haus oder Wohnung) je nach Höhe der Investitionskosten mit einem Zuschuß von mindestens 50 Euro bis maximal zu 1.500 Euro gefördert.Kombination mit Barrierereduzierung
Wenn Sie die Maßnahmen der Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz kombinieren, erhalten Sie mehr Förderung! Sollten Sie zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzen (Kombiantrag), erhalten Sie einen erhöhten Zuschuss (wieder je nach Höhe der Investitionskosten) von mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro.Bei allen getroffenen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
wichtige Änderung
Seit dem 15.09.2017 hat die KfW den Zuschuss für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455) (leider nicht zum Positiven) geändert.Der Zuschusssatz beträgt nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, werden die ersten 1.000 Euro mit 20% und die restlichen Kosten mit 10% gefördert.
Voraussetzungen
Eigentlich könnte man meinen, die Förderung dieser Maßnahmen sollte alle Immobilien betreffen.Leider hat die KfW beschlossen:
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Pflege- und Altenwohnheime
Daher sind folgende Punkte zwingend zu beachten, möchte man in den Genuß der Förderung kommen:
- Antragstellung bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen
(» zum KfW-Zuschussportal) - die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt
- die aktuellen Förderbedingungen für den Investitionszuschuss finden Sie hier
Alternativ können Maßnahmen auch individuell über einen Kredit gefördert werden.
Details dazu finden Sie auf dieser Informations-Seite der KfW.